Rechtlosigkeit

Rechtlosigkeit
Gesetzlosigkeit

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Rẹcht|lo|sig|keit 〈f. 20; unz.〉 Zustand des Rechtlosseins

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Rẹcht|lo|sig|keit, die; -:
das Rechtlossein.

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Rechtlosigkeit,
 
die vollständige oder teilweise Unfähigkeit, Träger von Rechten zu sein. Während im römischen und alten deutschen Recht Unfreie ursprünglich als absolut rechtlos angesehen wurden, bedeutete bereits seit fränkischer Zeit Rechtlosigkeit nur einen mehr oder weniger großen Mangel an Rechten. Der Rechtlose konnte z. B. keinen Eid leisten, nicht Richter, Zeuge, Vormund, Erbe, Lehnsmann sein. Die Rechtlosigkeit konnte auf bestimmten persönlichen Eigenschaften oder Verhältnissen beruhen oder aufgrund einer Verurteilung wegen ehrenrühriger Handlung eintreten, wie überhaupt Rechtlosigkeit und Ehrlosigkeit einander berühren; teilweise war sie sogar vererblich, konnte aber auch zeitlich begrenzt sein. (Acht)

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Rẹcht|lo|sig|keit, die; -: das Rechtlossein.

Universal-Lexikon. 2012.

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